Schwangerschaft und Beruf

Schwangerschaft im Job

 

Immer wieder versuchen Frauen die Familienplanung und den Beruf zu kombinieren. Doch viele sind abgeschreckt und haben Angst vor einem Verlust des Jobs. Das muss nicht sein. Schwangere Frauen werden vom Gesetz besonders geschützt. Daher informieren wir gern über die Rechte und Pflichten bei einer Schwangerschaft im Beruf.

 

Familienplanung während des Jobwechsels

Beginnen wir an einem Punkt, an dem noch keine Schwangerschaft besteht. Sie befinden sich in der Familienplanung während des Jobwechsels? Das nächste Vorstellungsgespräch steht an und Sie sind unsicher, wie ehrlich Sie sein müssen? Wir klären Sie auf.

Es gibt viele mögliche Fragen in einem Vorstellungsgespräch. Betreffen Sie den Lebenslauf und berufliche Fähigkeiten, sind sie legal. Betreffen sie persönliche Dinge, wie die Familienplanung, sind sie höchst unangebracht und unerlaubt. Viele Arbeitgeber vermeiden es, Frauen in der Schwangerschaft oder während der Familienplanung einzustellen. Sie fürchten häufige Arztbesuche und Fehlzeiten. Doch eine Absage aufgrund einer Schwangerschaft ist nicht erlaubt. Diese Frage ist privat und geht keinen potentiellen Arbeitgeber etwas an. Sie dürfen hier lügen und mit „Nein“ antworten, selbst wenn Sie Nachwuchs planen. Auch müssen Sie keine Konsequenzen fürchten, wenn später klar wird, dass Ihre Antwort nicht der Wahrheit entsprach.

 

Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

Gehen wir einen Schritt weiter. Sie sind bereits schwanger und wissen sicher, dass Sie nun unter Kündigungsschutz stehen. Aber wie sind die Regeln in dieser Situation genau?

Zunächst gilt der Kündigungsschutz nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Eine schwangere Frau hat eine unverzügliche Mitteilungspflicht, ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bestätigung der Schwangerschaft. Damit ist nicht der Schwangerschaftstest aus der Drogerie gemeint, sondern ein Besuch beim Frauenarzt. Sie müssen den Geburtstermin bekannt geben. Bestenfalls zeigen Sie Ihrem Chef den Mutterpass vor.

Nun stehen Sie unter Kündigungsschutz bis zu vier Monaten nach der Geburt. Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit. Erhalten Sie eine Kündigung, weil der Chef noch nichts von Ihrer Schwangerschaft weiß, haben Sie zwei Wochen Zeit, es ihm mitzuteilen. Die Kündigung ist dann hinfällig. Es gibt aber einen Sonderfall, bei dem der Kündigungsschutz nicht greift. Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet und endet während Ihrer Schwangerschaft, so wird er nicht automatisch beendet. Hier greift kein Kündigungsschutz.

Weitere Ausnahmefälle sind Kündigungen aus betrieblichen oder verhaltensbedingten Gründen. Gehen Sie beispielsweise Ihrer Arbeit nicht nach, werden Sie bei Diebstahl erwischt oder können Ihnen andere Vergehen vorgeworfen werden, so gilt kein Kündigungsschutz bei Schwangerschaft. Meldet das Unternehmen Insolvenz an, sind Sie leider auch nicht geschützt.

 

Arzttermine und Beschäftigungsverbote

Bedenken Sie, dass Sie Ihre Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit legen. Nur, wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber Ihnen erlauben, während der Arbeitszeit den Arzt aufzusuchen. Ein Beispiel kann Schichtarbeit sein.

  • Während der Schwangerschaft darf die werdende Mutter keinen Gefahren in der Arbeitswelt ausgesetzt werden. Daher erhalten Schwangere in bestimmten Berufsgruppen direkt ein Beschäftigungsverbot. Darunter fallen beispielsweise Erzieherinnen oder Krankenschwestern, denn sie sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Dies gilt ebenfalls für Berufsgruppen, die mit Gefahrenstoffen arbeiten, beispielsweise Chemiker.
  • Ist der Arbeitgeber der Meinung, die Schwangere kann Ihre Tätigkeit durch die Schwangerschaft nicht mehr ausüben, kann er selbst ein generelles Arbeitsverbot aussprechen.
  • Manche Frauen erhalten auch ein individuelles Arbeitsverbot in Bereichen, in denen andere Schwangere weiterarbeiten. Hat die Frau beispielsweise durch die Schwangerschaft starke Rückenschmerzen und kann dadurch nicht länger stehen, hat aber einen Job, bei dem das oft erforderlich ist, kann der Frauenarzt ihr ein Berufsverbot aussprechen. Gleiches gilt für andere körperliche Beschwerden.

 

Arbeitszeit in der Schwangerschaft

Zunächst gilt, wer im Job viel stehen muss, braucht in der Schwangerschaft regelmäßige Pausen zum Sitzen. Andersherum, wer im Job viel sitzt, benötigt als werdende Mutter regelmäßig die Möglichkeit, sich die Beine zu vertreten.

Es gibt aber auch spezielle Regeln des Mutterschutzgesetzes, welche die Arbeitszeit in der Schwangerschaft betreffen. Die werdende Mutter darf nicht länger als 8,5 Stunden am Tag und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten. Ist die Frau minderjährig, gelten acht Stunden täglich, beziehungsweise 80 Stunden in zwei Wochen. Überstunden sind nicht gestattet.

An Sonn- und Feiertagen dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden. Auch Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist nicht gestattet. Allerdings gibt es für einige Branchen Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem die Gastronomie, die Landwirtschaft und die Krankenpflege.

 

Ein letzter Tipp:

Es gibt viele Sonderrechte für werdende Mütter. Man muss Sie nur kennen. Informieren Sie sich bestenfalls bereits vor einer Schwangerschaft über Ihre Rechte.

Übrigens ist es noch wichtig zu wissen, dass für stillende Mütter die gleichen gesundheitlichen Schutzbestimmungen wie für schwangere Frauen bestehen. Sie haben außerdem ein Recht auf Stillpausen. Dies gilt täglich mindestens zweimal für eine halbe oder einmal für eine Stunde. Sie dürfen zum Stillen den Arbeitsplatz verlassen.

 

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